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Mietvertrag

Mein Weg ins Gründerzentrum

Laubengang Gründerzentrum - offen und einladendFormelle Voraussetzung für eine Einmietung im Gründerzentrum ist neben der Gründereigenschaft - junge Unternehmen sollten nicht älter als drei Jahre sein - ein schlüssiges Unternehmenskonzept, das sich mit den Zielen des Gründerzentrums deckt.

Die Ansiedlung von jungen Unternehmen im Zentrum erfolgt im Rahmen von flexiblen gewerblichen Mietverträgen mit folgenden Eckdaten:

- Grundlaufzeit 5 Jahre
- flexible Kündigungsfristen
  (3 Monate zum Monatsende)
- GZ-Miete (Kaltmiete)
- Nebenkostenvorauszahlung
- Kautionsregelung

 
 
 GZ-Mustermietvertrag

Samstag, 04.09.2010
URL:1339