Mietvertrag
Mein Weg ins Gründerzentrum
Formelle Voraussetzung für eine Einmietung im Gründerzentrum ist neben der Gründereigenschaft - junge Unternehmen sollten nicht älter als drei Jahre sein - ein schlüssiges Unternehmenskonzept, das sich mit den Zielen des Gründerzentrums deckt.
Die Ansiedlung von jungen Unternehmen im Zentrum erfolgt im Rahmen von flexiblen gewerblichen Mietverträgen mit folgenden Eckdaten:
- Grundlaufzeit 5 Jahre
- flexible Kündigungsfristen
(3 Monate zum Monatsende)
- GZ-Miete (Kaltmiete)
- Nebenkostenvorauszahlung
- Kautionsregelung